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Änderung der 4. BImSchV kommt voraussichtlich zeitnah

Durch die Änderung der 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen könnten bestimmte Lageranlagen für gefährliche Stoffe erstmals genehmigungsbedürftig werden. Darüber hinaus wird durch die Änderung für einige Anlagen die Genehmigungspflicht im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Lageranlagen, die zukünftig in den Anwendungsbereich der 4. BImSchV fallen, sind der zuständigen Behörde spätestens 3 Monate nach Inkrafttreten anzuzeigen.

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