hhw ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Maschinensicherheit
Wer im europäischen Wirtschaftsraum eine Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, muss die Anforderungen der MRL - Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) einhalten. Dies stellt Hersteller, Inverkehrbringer und Betreiber von Maschinen vor eine komplexe Aufgabe. Dabei betrifft die Maschinenrichtlinie nicht nur den Maschinenbauer und Konstrukteur neuer Maschinen sondern auch den Betreiber selbst z.B. wenn im Rahmen von Umbaumaßnahmen wesentliche Änderungen an Maschinen vorgenommen werden, Maschinen zu einer Fertigungslinie verkettet werden oder Maschinen zur Eigenverwendung konstruiert und gebaut werden. Darüber hinaus sind für Altmaschinen (Baujahr vor 01.01.1995) die Anforderungen des Anhang 1 der BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Unsere erfahrenen Ingenieure unterstützen Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Konformitätsbewertungsverfahren und der CE-Dokumentation einschließlich der Beurteilung von Veränderungen an Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden, die Altmaschinen betreiben, einen Maschinen-Check gemäß Anhang 1 BetrSichV zur Ermittlung erforderlicher Schutzmaßnahmen an.
Unsere Leistungen im Bereich Maschinensicherheit:
- Maschinen-Check (Testierung) nach der BetrSichV
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV
- EG-Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen und unvollständige Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (9. ProdSV)
- Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen oder unvollständige Maschinen (MRL, Artikel 12 u. 13) Durchführung und Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahren
- Erstellung bzw. Zusammenstellung der CE-Dokumentation / der technischen Unterlagen (MRL, Anhang VII Teil A)
- Erstellung der Risikobeurteilung
- Recherche nach relevanten Richtlinien und harmonisierten Normen
- EG-Konformitätserklärung (MRL, Anhang II, Teil 1)
- CE-Kennzeichnung (MRL, Artikel 16)
- Beurteilung von Veränderungen (z.B. Umbau, Erweiterungen) an Maschinen und Anlagen hinsichtlich einer möglichen „wesentlichen Veränderungen“
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