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Meldung von traumatischen Ereignissen bei der Arbeit

Traumatische Ereignisse bei der Arbeit sind Notfälle bzw. Situationen, die unerwartet und plötzlich auftreten und mit dem Erleben von Angst, Bedrohung, Hilflosigkeit, Entsetzen oder auch Schuld einhergehen können.

Dies können z.B. sein

  • Unfalltod oder schwere Verletzungen
  • (Raub-)Überfälle auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeit
  • Brandunglücke mit Schwerverletzten und Toten
  • schwere Körperverletzungen durch Gewalteinwirkung
  • Suizide (z.B. beruflich betreuter Personen)
  • Sexualdelikte
  • Tötungsdelikte

Eine Traumatisierung kann nicht nur bei direkt Betroffenen, sondern auch indirekt Betroffenen z.B. Augenzeuginnen und Augenzeugen stattfinden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können traumatische Ereignisse ebenso wie Unfälle an die Berufsgenossenschaft melden.

Dafür können zwei Meldewege genutzt werden:

  1. Unfallanzeige (bei Arbeitsausfall > 3 Tagen)
  2. Formlose Meldung

Damit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zeitnah Leistungen zur Verfügung gestellt werden können, ist es wichtig traumatische Ereignisse an die Berufsgenossenschaft zu melden. Dies gilt auch dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, es aber ggf. Hinweise auf Behandlungsbedarfe gibt. Dafür kann eine formlose Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgen, insofern die betroffene Person ihre Einwilligung dazu gegeben hat.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch selbst bei der Berufsgenossenschaft melden.

Zu empfehlen ist in jedem Fall eine interne Dokumentation des traumatischen Ereignisses inkl. Identifikation betroffener Personen, die einen Unterstützungsbedarf ggf. auch erst in der Folgezeit haben könnten.

Bei Fragen oder in akuten Fällen sprechen Sie uns jederzeit gerne an!