hhw ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Prüfungen
Am Arbeitsplatz dürfen nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die jeweilige Aufgabe und die Arbeitsplatzbedingungen geeignet sind. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Arbeitsmittel bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht gefährden.
Aus diesem Grund müssen geeignete Arbeitsmittel ausgewählt und auch in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Denn nur geeignete und geprüfte Arbeitsmittel können sicher im Betrieb eingesetzt werden und tragen zur Sicherheit im Unternehmen bei.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Prüfungen:
- Leitern und Tritte (gemäß DGUV Information 208-016)
- Regale (gemäß DGUV Regel 108-007 bzw. DIN EN 15635)
- Hubwagen (gemäß DGUV Vorschrift 68)
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (gemäß DGUV Vorschrift 3)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (gemäß DGUV Regel 112-198)
- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (gemäß DGUV Regel 112-199)
- Lastaufnahmemittel (gemäß DGUV Regel 100-500)
- Anschlagmittel (gemäß DGUV Regel 100-500)
- Mulden und Container (gemäß DGUV Regel 114-010)
- Winden, Hub- und Zuggeräte (gemäß DGUV Vorschrift 54)
- Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (gemäß ASR A1.7)
- Arbeitsbühnen (gemäß DGUV Vorschrift 68)
- Kettenzüge (gemäß DGUV Vorschrift 54)
- Spielplätze / Spielgeräte (gemäß DGUV Information 202-022 bzw. DIN EN 1176)
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