In letzter Zeit sind im Umweltbereich einige bestehende Gesetze und Verordnungen geändert worden oder neu hinzugekommen.
Im Immissionsschutz- und Störfallrecht wurden beispielsweise die 4. und 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Umsetzung der auf EU-Ebene verabschiedeten Seveso-III-Richtlinie erneuert und die 42. BImSchV in Hinblick auf die Legionellen-Problematik bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verabschiedet.
Durch Ergänzungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde die Pflicht zur Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für störfallrelevante Änderungen von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV eingeführt. Dies gilt auch für nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereiches sind.
Weitere Änderungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren können sich aus dem geänderten Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ergeben.
Änderungen im Abfallrecht ergeben sich beispielsweise durch die Neuerungen in der Abfallbeauftragtenverordnung, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Im Wasserrecht wurde die neue bundesweit geltende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verabschiedet, für die sich bereits die 1. Novelle in Bearbeitung befindet. Des Weiteren wurden beispielsweise in dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neue Anforderungen für Schutzgebiete festgelegt und die Abwasserverordnung (AbwV) zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen geändert. Die Anpassung der verschiedenen branchenspezifischen Anhänge der AbwV an die BVT-Schlussfolgerungen wird nach und nach fortgesetzt.
Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Anlagen von den Änderungen betroffen sind und welche Folgen sich daraus für Sie ergeben.
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