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Anlagendokumentation gem. AwSV

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert eine Anlagendokumentation sowie die Bereithaltung der Unterlagen, die die zuständige Behörde, Sachverständige oder Fachbetriebe als Grundlage für ihre Arbeit benötigen. 

Die Anlagendokumentation ergibt sich aus § 43 AwSV. Demnach hat der Betreiber eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind. Hierzu zählen insbesondere Angaben 

  • zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den eingesetzten Stoffen,
  • zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile,
  • zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen,
  • zur Löschwasserrückhaltung und
  • zur Standsicherheit.

Die Dokumentation ist bei einem Wechsel des Betreibers an den neuen Betreiber zu übergeben. 

Ist die Anlage prüfpflichtig, hat der Betreiber neben der Dokumentation zusätzlich die Unterlagen bereitzuhalten, die für die Prüfung der Anlage und für die Durchführung fachbetriebspflichtiger Tätigkeiten erforderlich sind. 

Wir unterstützen Sie bei der Aufnahme der relevanten Anlagen und bei der Erstellung des AwSV-Katasters.

Sprechen Sie uns gerne an !