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BAFA fördert Energieberatung im Mittelstand

Seit dem 01.01.2015 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatungen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sogenannten KMU).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Dienstleistungsgewerbes und der Freien Berufe.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt wird (§10 Stromsteuergesetz, §55 Energiesteuergesetz) sowie Unternehmen, die im laufenden oder vergangenen Jahr einen Antrag auf Begrenzung der EEG Umlage gestellt haben (Besondere Ausgleichsregelung).

Art und Höhe der Förderung sind abhängig von den jährlichen Energiekosten. Bei Energiekosten über 10.000 Euro pro Jahr übernimmt die BAFA 80 % der förderfähigen Beratungskosten (maximal 8.000 Euro).

Ziel der Energieberatung ist die Ermittlung sinnvoller Energieeffizienzpotentiale.

Die Energieberatung ist nur förderfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt.

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist bis zum 31.12.2015 befristet.

Die hhw Ingenieurgesellschaft verfügt über einen durch die BAFA anerkannten Energieberater.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!