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Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2016

Für Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) fallen, ist in diesem Jahr wieder eine Emissionserklärung abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31.05.2017. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und übernehmen die Erstellung und Abgabe der Emissionserklärung über das Webportal BUBE-Online.  

Sprechen Sie uns an!