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Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020

Für Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) fallen, ist in diesem Jahr eine Emissionserklärung abzugeben. Die Abgabefrist endet am 31.05.2021. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben und übernehmen die Erstellung und Abgabe der Emissionserklärung über das entsprechende Webportal für Sie.  

Sprechen Sie uns an!