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Branchenbezogene Fachkunde/Geschulte Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind branchenspezifische Fachkenntnisse im Arbeitsschutz erforderlich. Bei einem Branchenwechsel entscheidet der zuständige Unfallversicherungsträger über den Umfang einer von ihm auf den Einzelfall abgestellten branchenspezifischen Erweiterung der Fachkompentenz.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit decken alle branchenspezifischen Fachkenntnisse ab:

  1. BG Holz und Metall (BGHM)
  2. BG Rohstoffe und chemische Industrie (BGRCI)
    1. Bereich Chemie
    2. Bereich Bergbau
    3. Bereich Papier
    4. Bereich Leder
    5. Bereich Zucker
    6. Bereich Baustoffe – Steine – Erden
  3. Verwaltungs-BG (VBG)
    1. Bereich Büroarbeitsplätze
    2. Bereich AÜG/Zeitarbeit
    3. Bereich Bewachung
    4. Bereich technisch ausgestattete Betriebe
    5. Bereich Betriebe der keramischen Glasindustrie
    6. Bereich Betriebe der Straßen-, U- und Eisenbahnen
  4. BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM)
  5. BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
  6. BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  7. BG für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
    1. Bereich straßengebundenes Verkehrswesen
    2. Bereich Luftverkehr
  8. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  9. BG Bauwirtschaft (BG Bau)

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!