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Neue Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.3 seit 13.03.2013 gültig - Flucht- und Rettungspläne erhalten neue Brandschutzzeichen

Seit März 2013 gilt die neue Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A1.3. Diese regelt die Gestaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten einschließlich der Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen.

Warum wurde eine Aktualisierung der ASR A1.3 notwendig?

Durch die ASR A1.3 werden Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, übernommen. Darüber hinaus wird der Flucht- und Rettungsplan an die DIN ISO 23601 angepasst.

Insbesondere relevant für Betriebe und Arbeitsstätten ist die Neugestaltung der Brandschutzzeichen, welche Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.

Wir erstellen bzw. aktualisieren für Sie Flucht- und Rettungspläne nach den neuen rechtlichen Anforderungen.

Darüber hinaus bieten wir in unserem Dienstleistungsportfolio auch das Erstellen von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten, Maschinenaufstellplänen oder EX-Zonenplänen sowie setzen nach Ihren Wünschen weitere betriebliche Pläne zeichnerisch um.

Wir haben den richtigen Plan für Sie und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!