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Neue gesetzliche Regelungen im Strahlenschutz

Im letzten Jahr ist ein neues Strahlenschutzgesetz (StrSchG) verabschiedet worden. Auch wenn einzelne Paragraphen bereits seit Oktober 2017 gültig sind, tritt das gesamte Gesetz erst am 31.12.2018 in Kraft. Im Laufe des Jahres 2018 sollen verschiedene Verordnungen zur Umsetzung der Anforderungen aus dem StrlSchG verabschiedet werden. 

Von diesem Gesetz betroffen sind Betriebe mit industriell genutzten Röntgenstrahlern oder Messanlagen mit radioaktiven Strahlern. 

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei dem Aufbau und der Organisation des Strahlenschutzes sowie bei der Antragstellung nach den aktuell geltenden Vorschriften. 

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