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Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung geplant

Die seit dem Jahr 2002 gültige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll gemäß einem Artikel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales neu verfasst werden.

Zielsetzungen der Neufassung sind unter anderem, rechtliche und fachliche Mängel in der bestehenden Betriebssicherheitsverordnung zu beseitigen, die Anwendbarkeit durch den Arbeitgeber zu verbessern sowie Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu eliminieren.

Wesentliche Änderungsinhalte sind z.B.

  • die Erweiterung des Geltungsbereichs der Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element für die Festlegung von Schutzmaßnahmen auf überwachungsbedürftige Anlagen, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind, damit wird die für diese Anlagen bisher durchgeführte "Sicherheitstechnische Bewertung" ersetzt
  • die Gleichstellung materieller Anforderungen z.B. an Schutzmaßnahmen für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel, so dass es keiner bisher strittigen Bestandsregelung bedarf

 

Aufgrund der wesentlichen Änderungen wird die Verordnung einen neuen Titel erhalten, dieser lautet zukünftig "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV)".

Der Referentenentwurf sowie die Begründung dazu kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden.

Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!