Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten hinsichtlich der Verpflichtungen des Arbeitgebers, geeignete Maßnahmen gegen Brände zu treffen.
Im Wesentlichen wurden mit der Novellierung die folgenden Anpassungen vorgenommen:
Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung
Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung
Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten
Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung
Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der ASR 2.2.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme !