Skip to main content

Novellierte Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.2 seit Mai 2018 in Kraft

Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten hinsichtlich der Verpflichtungen des Arbeitgebers, geeignete Maßnahmen gegen Brände zu treffen. 

Im Wesentlichen wurden mit der Novellierung die folgenden Anpassungen vorgenommen: 

  • Konkretisierungen der Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

  • Konkretisierungen zur Grundausstattung mit Feuerlöschern bei normaler Brandgefährdung

  • Konkretisierungen zu Löschmitteleinheiten

  • Erweiterungen von Regeln zu organisatorischen Maßnahmen, insbesondere zu Brandschutzbeauftragten und zur Brandschutzordnung

Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung der ASR 2.2. 

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme !