Skip to main content

Spitzenausgleich: Stichtag 31.12.2013 für die Antragstellung beim Hauptzollamt

Unternehmen, die für das Jahr 2013 einen Antrag auf Entlastung von der Strom- und Energiesteuer stellen wollen, müssen bis zum 31.12.2013 nachweisen, dass sie mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder für KMU mit der Einführung eines alternativen Systems begonnen haben.

Der Nachweis muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Zollformular 1449) des Hauptzollamts durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen testiert werden.

Die Systemelemente, die in der Einführungsphase nachzuweisen sind, sind in der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) festgelegt.

Wir unterstützen Sie gerne mit unserem erfahrenen Team bei der Einführung von Energiemanagementsystemen und beraten Sie bei der Nachweisführung.

Sprechen Sie uns an!