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Spitzenausgleich zukünftig nur noch bei Nachweis von Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Wer zukünftig als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach §55 Energiesteuergesetz bzw. §10 Stromsteuergesetz von einer Steuerentlastung profitieren möchte, ist verpflichtet ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Dies gilt bereits für die Antragsjahre 2013 und 2014.
Kleine und mittelständische Unternehmen, sogenannte KMU, können anstelle eines Energie- oder Umweltmanagementsystems ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen.

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