hhw ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Brücken und Portalkran
Seminarbeschreibung
Einen Kran zweckmäßig und sicher zu steuern, erfordert Kenntnisse, Geschicklichkeit und Übung. Den Grundstein für diese Sicherheit im Führen Ihres Krans legen Sie in unserem Grundlehrgang. Die Lasten und Güter, die Sie mit einem Brücken- oder Portalkran verheben sollen, machen durch ihr Gewicht oder sperrige Abmessungen ihre Arbeit zu einem riskanten Unterfangen. Aber auch die Transportaufgaben selbst erfordern sicheres Können. Durch die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer kennen. Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen. Sie erwerben mit dem Befähigungsnachweis zum Kranführer ein solides Fundament für die spätere berufliche Tätigkeit.
Inhalt
Wichtige Rechtsvorschriften (UVV)
- DGUV Vorschrift 52 „Krane“
- DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“
- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln
- VDI- Richtlinien wie VDI 2057 Blatt 1 „Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen“
- Verschiedene Arten von Kranen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau des Kranes
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmemitteln
- Kranarbeiten / Anschlagen
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Zielgruppe
Personen die, Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche körperliche und geistige Eignung (G25)
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis für Brücken- und Portalkrane gem. DGUV Grundsatz 309-003
Seminardauer
1-2 Tage je nach Teilnehmerzahl
Ausbildungsort
Inhouse-Schulung
Ihr Kontakt
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Telefon +49 5468 9385-30
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