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Hubarbeitsbühnen
Seminarbeschreibung
Beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen steht die Sicherheit an erster Stelle. Um Unfälle zu verhindern, müssen die Mitarbeiter ausgebildet und regelmäßig geschult werden. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008. Der Teilnehmer erhält Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erwerb des Fahrausweises für Hubarbeitsbühnen.
- Wichtige Rechtsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln und Hebebühnen“
- DGUV Grundsatz 308-002 „Prüfung von Hebebühnen“
- DGUV Information 211-005 „Sicherheit durch Unterweisung“
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Tägliche Einsatzprüfung
- Unfallgeschehen / Sondereinsätze
- Theoretische Prüfung
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
- Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
- Praktische Abschlussprüfung
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener, die noch keine Kenntnisse im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche körperliche und geistige Eignung (G25, G41)
Abschluss
Zertifikat und Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-008
Seminardauer
1-2 Tage je nach Teilnehmerzahl
Ausbildungsort
Inhouse-Schulung
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