hhw ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gabelstaplerfahrer
Flurförderzeuge
Seminarbeschreibung
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich nur von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Führen von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte „Staplerschein“ erworben werden kann. Mit dieser Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
Wichtige Rechtsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 9 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“
- DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“
- DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
Inhalt nach DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallverhütung
- Fahrphysik / Standdreieck
- Ladung / Ladungssicherung
- Verkehrsverhalten im Umgang mit Flurförderzeugen
- Gefahrenlehre
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Unterweisung im Bedienen und Abstellen von Flurförderzeugen
- Verschiedene Fahrübungen mit und ohne Last
Zielgruppe
Bediener von Flurförderzeugen
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre (16 Jahre) Erforderliche körperliche und geistige Eignung (G25)
Abschluss
Erwerb der Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge gem. DGUV Vorschrift 68
Seminardauer
2 Tage
Ausbildungsort
Inhouse-Schulung
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