hhw ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Gefahrgut (sonstige Personen)
Schulung von „sonstigen“ Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Seminarbeschreibung
Diese Schulung richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Inhalt
- Allgemeines Grundlagenwissen für alle Beteiligten
- Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Angrenzende Rechtsbereiche
- Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
- Aufgabenspezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Durchführung der Beförderung
- LadungssicherungVerhalten im Gefahrfall
- Ausnahmen und Freistellung
Zielgruppe
Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
Voraussetzungen
Keine
Abschluss
Schulungsbescheinigung über den Zeitpunkt, Dauer und Inhalt der Unterrichtung.
Seminardauer
ca. 1/2 Tag je nach Kundenanforderungen
Ausbildungsort
Inhouse-Schulung
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Telefon +49 5468 9385-30
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