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Gefahrgut (beauftragte Personen)
Schulung von „beauftragten“ Personen gem. Kapitel 1.3 ADR
Seminarbeschreibung
Schulung von Personen, die im Auftrag des Unternehmers/Betriebsinhabers in eigener Verantwortung Pflichten des Unternehmers/Betriebsinhabers nach den Gefahrgutvorschriften (Gefahrgutbeauftragtenverordnung § 1a Ziffer 5 und § 6) in einem bestimmten Zuständigkeitsbereich zu erfüllen haben.
Inhalt
Allgemeiner Teil
- Überblick über gesetzliche Grundlagen
- Verantwortlichkeiten nach dem Gefahrgutrecht
- Gefahrgutklassen und Eigenschaften gefährlicher Güter
- Grundsätze über Verpackung und Kennzeichnung
- Begleitpapiere
- Be- und Entladevorschriften
- Multimodale Vorschriften bei verkehrsträgerübergreifenden Beförderungen
Arbeits- und aufgabenbezogener Teil (z. B. Versandlager-Gefahrgutübergabestelle)
- Verpackungsverwendung
- Aufschriften und Kennzeichnung
- Informationspflichten
- Beladung/Ladungssicherung
- Zusammenladeverbote / Getrennthalteverbote
Sicherheitsunterweisungsteil
- Gefahreneigenschaften und Risiken
- Meldeplan
- Selbstschutz/PSA
- Sofortmaßnahmen bei einer Havarie
- Ereignis-/Unfallvermeidung
Zielgruppe
Niederlassungsleiter, Fuhrparkleiter, Lagerleiter, Disponenten, Versandleiter u. a., die entsprechend § 9 und 130 OWIG im Auftrag des Unternehmers/Betriebsinhabers weisungsunabhängig und eigen-verantwortlich Aufgaben nach den Gefahrgutvorschriften wahrzunehmen haben.
Voraussetzungen
Keine
Abschluss
Schulungsbescheinigung über den Zeitpunkt, Dauer und Inhalt der Unterrichtung.
Seminardauer
ca. 1/2 Tag
Ausbildungsort
Inhouse-Schulung
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